Versicherungen

BVG-Einkauf: Pensionskasse aufstocken und Steuern optimieren 2026

Wer in der Schweiz sein Altersguthaben in der Pensionskasse aufstockt, spart heute Steuern — und erhöht gleichzeitig die Altersleistungen für morgen. Ein freiwilliger BVG-Einkauf ist eine der wirkungsvollsten Steueroptimierungsmassnahmen im Schweizer System — aber nur, wenn Sie die Regeln kennen. Sperrfristen, WEF-Vorbezüge, Deckungsgrade und Einkaufspotenzial: In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Einkauf in die Pensionskasse funktioniert, wann er sich lohnt und worauf Sie 2026 achten müssen.

Kurzfassung · 30 Sek. Lesezeit

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar und erhöhen Ihre spätere Altersrente. Nach einem Einkauf gilt eine gesetzliche Sperrfrist von 3 Jahren für jeden Kapitalbezug (WEF, Pensionierung, Selbstständigkeit). Ihr maximales Einkaufspotenzial steht auf dem Pensionskassenausweis — prüfen Sie aber zuerst den Deckungsgrad Ihrer Kasse (über 100 % empfohlen) und stellen Sie sicher, dass alle WEF-Vorbezüge zurückbezahlt sind.

CHF 1'300'000

Maximaler Einkauf pro Jahr

Gesetzliche Obergrenze für freiwillige Pensionskassen-Einkäufe 2026

3 Jahre

Sperrfrist für Kapitalbezug

Gilt für WEF, Pensionierung, Selbstständigkeit — nicht für Rentenbezug

20 %

Jährliche Einkaufslimite für Zuziehende

Beschränkung in den ersten 5 Jahren nach Zuzug aus dem Ausland

Was ist ein BVG-Einkauf und wann macht er Sinn?

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse bedeutet, dass Sie zusätzlich zu den regulären Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen eigene Mittel in die 2. Säule einzahlen, um Vorsorgelücken zu schliessen. Solche Lücken entstehen typischerweise durch Lohnerhöhungen, Erwerbspausen (Studium, Mutterschaft, Sabbatical), Teilzeitarbeit oder späten Berufseinstieg.

Das Einkaufspotenzial ist die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Altersguthaben und dem Betrag, den Sie theoretisch hätten ansparen können, wenn Sie seit Ihrem frühestmöglichen Eintritt mit Ihrem heutigen Lohn versichert gewesen wären. Diesen Maximalbetrag finden Sie auf Ihrem jährlichen Pensionskassenausweis (Vorsorgeausweis).

Ein BVG-Einkauf lohnt sich besonders in folgenden Fällen:

  • Sie haben ein hohes steuerbares Einkommen und möchten die Steuerprogression brechen
  • Sie planen die Pensionierung in 5–10 Jahren und möchten gezielt Kapital aufbauen
  • Ihre Pensionskasse hat einen Deckungsgrad über 100 % (finanziell gesund)
  • Sie haben keine offenen WEF-Vorbezüge

Steuervorteile: So viel sparen Sie mit einem Einkauf

Einkäufe in die Pensionskasse können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden — auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % (inkl. Gemeinde und Kanton) bringt ein Einkauf von CHF 20’000 eine sofortige Steuerersparnis von rund CHF 6’000.

💡 Faustregel zur Steueroptimierung

Verteilen Sie grössere Einkaufssummen auf mehrere Jahre — so brechen Sie die Steuerprogression Jahr für Jahr und maximieren den Spareffekt. Ein gestaffelter Einkauf über 3–5 Jahre ist steuerlich meist effizienter als eine Einmalzahlung.

Die Kapitalauszahlungssteuer bei der Pensionierung ist in der Regel deutlich tiefer als die Einkommenssteuer während der Erwerbsphase — das macht den Einkauf zur langfristigen Steueroptimierungsstrategie. Zusätzlich ist das Pensionskassenguthaben von der Vermögenssteuer befreit, und die Erträge auf dem Kapital sind während der Ansparphase steuerfrei.

Beispiel: Steuerersparnis bei einem Einkauf von CHF 30’000

KantonGrenzsteuersatz (inkl. Gemeinde)Steuerersparnis
Zürich28 %CHF 8’400
Bern30 %CHF 9’000
Schwyz20 %CHF 6’000
Genf35 %CHF 10’500

Quelle: Kantonale Steuerverwaltungen, Berechnungsstand 2026

Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem individuellen Einkommen, Kanton, Gemeinde und Zivilstand ab. Lassen Sie sich bei grösseren Einkaufssummen steuerlich beraten.

Die 3-Jahres-Sperrfrist: Das müssen Sie beachten

Nach einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse gilt gemäss Art. 79b Abs. 3 BVG eine gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalbezüge. Das bedeutet: Sie dürfen während dieser drei Jahre kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen — sonst wird die Steuerersparnis rückwirkend vom Steueramt aufgehoben und die Einkommenssteuern werden nachbesteuert.

Die Sperrfrist beginnt am Tag des Einkaufs und endet genau drei Jahre später. Ein Einkauf am 15. Dezember 2023 erlaubt einen Kapitalbezug frühestens am 15. Dezember 2026.

⚠️ Vorsicht bei WEF-Plänen

Die Sperrfrist gilt auch für Wohneigentumsvorbezüge (WEF). Planen Sie in den nächsten 3 Jahren eine Immobilienfinanzierung mit Pensionskassengeldern, sollten Sie auf einen Einkauf verzichten — oder die Immobilie verpfänden statt vorzubeziehen (Verpfändung unterliegt keiner Sperrfrist).

Die Sperrfrist gilt für:

  • Kapitalbezug bei Pensionierung (auch Teilkapitalbezug)
  • Vorbezug für Wohneigentum (WEF)
  • Kapitalbezug bei Selbstständigkeit
  • Barauszahlung bei Auswanderung

Die Sperrfrist gilt nicht für:

  • Rentenbezug bei Pensionierung (nur Kapital ist gesperrt)
  • Einkäufe zur Finanzierung einer AHV-Überbrückungsrente
  • Wiedereinkäufe nach Scheidung / Auflösung eingetragener Partnerschaft

Einkaufspotenzial: So viel können Sie maximal einzahlen

Ihr maximales Einkaufspotenzial steht auf dem Pensionskassenausweis. Die Pensionskasse berechnet diesen Betrag auf Basis Ihres versicherten Lohns, Ihres Alters und Ihres bisherigen Altersguthabens.

Aber Achtung — der auf dem Ausweis ausgewiesene Betrag ist nicht immer der steuerlich abzugsfähige Maximalbetrag. Folgende Positionen werden vom Einkaufspotenzial abgezogen:

  • Guthaben auf Freizügigkeitskonten / Freizügigkeitspolicen
  • Säule 3a-Guthaben, die den Maximalbetrag für unselbstständig Erwerbende übersteigen (relevant wenn Sie früher selbstständig waren)
  • Altersguthaben aus früheren Pensionskassen
  • Offene WEF-Vorbezüge (müssen zuerst zurückbezahlt werden)

Szenario 1

Angestellter, 45 Jahre, CHF 120'000 Lohn

Einkaufspotenzial: CHF 85'000 (späte Lohnsteigerung)

Szenario 2

Angestellte, 38 Jahre, Teilzeit (60 %), 5 Jahre Erwerbspause

Einkaufspotenzial: CHF 42'000 (Teilzeit + Lücke)

Die absolute gesetzliche Obergrenze für Einkäufe liegt bei CHF 1’300’000 pro Jahr — diese betrifft in der Praxis nur Gutverdiener mit sehr hohen Einkaufslücken.

Sonderregelung für Zuziehende aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind und erstmals einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung angehören, gilt gemäss Art. 60b BVV 2 eine Sonderregelung: In den ersten fünf Jahren nach Zuzug ist der jährliche Einkauf auf maximal 20 % des versicherten Lohns beschränkt.

Nach Ablauf dieser fünf Jahre entfällt die Beschränkung — Sie können sich dann in die vollen reglementarischen Leistungen einkaufen.

🌍 Für ausländische Vorsorgeguthaben

Die 20 %-Limite gilt nicht, wenn Sie Vorsorgeguthaben direkt von einem ausländischen System der beruflichen Vorsorge in eine schweizerische Pensionskasse übertragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Pensionskasse beraten — ein Transfer kann steuerlich deutlich günstiger sein als ein späterer Einkauf.

WEF-Vorbezug und Einkäufe: Was gilt?

Haben Sie früher Pensionskassengeld für den Kauf von Wohneigentum (WEF-Vorbezug) bezogen, müssen Sie diesen Betrag vollständig zurückzahlen, bevor Sie steuerbegünstigte Einkäufe tätigen können. Die einzige Ausnahme: Wiedereinkäufe nach einer Scheidung — diese können Sie auch bei einem offenen WEF-Vorbezug geltend machen.

Wichtig: Die Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs ist nicht steuerlich abzugsfähig (sie ist ein Rückkauf, kein Einkauf). Sie können aber die damals beim WEF-Bezug bezahlte Kapitalauszahlungssteuer bei der Steuerbehörde zurückfordern.

Planen Sie einen WEF-Vorbezug in den nächsten 3 Jahren, sollten Sie keinen Einkauf tätigen — die Sperrfrist würde greifen und die Steuerersparnis würde nachträglich wegfallen. Alternative: Verpfänden Sie Ihr Pensionskassenguthaben anstatt es vorzubeziehen — die Verpfändung unterliegt keiner Sperrfrist.

Deckungsgrad der Pensionskasse prüfen: Warum das wichtig ist

Bevor Sie einen grösseren Einkauf tätigen, sollten Sie den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse prüfen. Der Deckungsgrad gibt an, ob die Pensionskasse ausreichend Kapital hat, um alle zugesagten Leistungen zu finanzieren.

DeckungsgradBedeutungEmpfehlung für Einkauf
Über 110 %Sehr gut kapitalisiertEinkauf ist attraktiv
100–110 %Vollständig gedecktEinkauf ist sinnvoll
90–100 %UnterdeckungVorsicht — Einkauf gut abwägen
Unter 90 %Kritische UnterdeckungEinkauf riskant — Alternative prüfen

Quelle: Pensionskassenreglemente, OAK BV Finanzaufsicht 2026

Ist Ihre Pensionskasse unterdeckt (Deckungsgrad unter 100 %), besteht das Risiko, dass Ihre eingekauften Beträge nicht die volle Rendite erzielen oder im Sanierungsfall sogar Sanierungsbeiträge fällig werden. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, zuerst die Säule 3a zu maximieren und erst bei verbessertem Deckungsgrad in die Pensionskasse einzukaufen.

Den Deckungsgrad finden Sie im Jahresbericht Ihrer Pensionskasse oder direkt auf dem Pensionskassenausweis. Liegt er nicht bei, fordern Sie ihn bei Ihrer Kasse an.

Einkauf oder Säule 3a? Die richtige Strategie

Beide Instrumente — BVG-Einkauf und Säule 3a — sind steuerlich abzugsfähig. Aber welche Strategie ist für Sie die richtige?

KriteriumBVG-EinkaufSäule 3a
Maximalbetrag 2026Individuell (auf PK-Ausweis)CHF 7’258 (mit PK) / CHF 36’288 (ohne PK)
Sperrfrist3 Jahre für Kapitalbezug5 Jahre vor Pensionierung oder für WEF
FlexibilitätGering (in PK gebunden)Höher (freie Anlagewahl bei 3a-Fonds)
VerzinsungPK-abhängig (1–2 % aktuell)Marktabhängig (bei 3a-Fonds)
VererbungReglement-abhängig (nur bestimmte Begünstigte)Freie Vererbung möglich
SteuerersparnisVollständig abzugsfähigVollständig abzugsfähig

Empfohlene Strategie

Maximieren Sie zuerst die Säule 3a (CHF 7'258 in 2026 für Angestellte mit Pensionskasse). Danach prüfen Sie einen BVG-Einkauf — besonders ab Alter 50, wenn die Pensionierung näher rückt und die steuerliche Hebelwirkung steigt. So kombinieren Sie Flexibilität (3a) mit maximaler Steuerersparnis (BVG).

Einkauf bei Selbstständigen: Was gilt?

Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen — entweder über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder über eine eigene Kaderlösung (z. B. für Einzelfirmen mit hohem Einkommen). Wer keine Angestellten hat, kann sich über spezielle BVG-Lösungen für Selbstständige versichern.

Für Selbstständige gelten dieselben Regeln:

  • Einkäufe sind vollständig steuerlich abzugsfähig
  • 3-Jahres-Sperrfrist bei Kapitalbezug
  • Maximalbetrag gemäss Reglement (meist höher als bei Angestellten, da höherer versicherter Lohn möglich)

Ein grosser Vorteil für Selbstständige: Sie können den Vorsorgeplan selbst gestalten und so zusätzliches Einkaufspotenzial schaffen — z. B. durch Erhöhung der Sparbeiträge oder Versicherung eines höheren Lohnanteils.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrere Einkäufe pro Jahr tätigen?

Ja, grundsätzlich sind mehrere Einkäufe pro Jahr möglich. Beachten Sie aber: Einige Pensionskassen erheben ab einer bestimmten Anzahl von Einkäufen Bearbeitungsgebühren. Es ist daher meist günstiger, die Einkäufe zu bündeln und z. B. zweimal jährlich einzuzahlen.

Was passiert, wenn ich die Sperrfrist nicht einhalte?

Beziehen Sie Kapital innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf, wird die Steuerersparnis nachträglich aufgehoben. Die Steuerbehörde rechnet Ihre Steuerperiode so ab, als hätten Sie den Einkauf nie getätigt — Sie müssen die gesparten Steuern plus allfällige Verzugszinsen nachzahlen.

Können Ehegatten beide Einkäufe tätigen und doppelt profitieren?

Ja, Ehegatten können unabhängig voneinander in ihre jeweilige Pensionskasse einzahlen — sofern beide ein eigenes Einkaufspotenzial haben. Bei hohem Haushaltseinkommen ist ein gestaffelter Einkauf über beide Partner besonders steuereffizient (Splitting der Progression).

Kann ich mit 64 noch einen Einkauf machen, wenn ich mit 65 pensioniert werde?

Ja — aber nur, wenn Sie die Altersleistung als Rente beziehen. Bei einem Kapitalbezug würde die Sperrfrist greifen und die Steuerersparnis entfallen. Planen Sie einen teilweisen oder vollständigen Kapitalbezug, sollte der letzte Einkauf mindestens 3 Jahre vor der Pensionierung erfolgen.

Wie wirkt sich ein Einkauf auf meine Altersrente aus?

Ein Einkauf erhöht Ihr Altersguthaben — und damit sowohl die mögliche Kapitalleistung als auch die Altersrente (falls Sie eine Rente beziehen). Die Höhe der Rentenerhöhung hängt vom Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse ab (z. B. 6,8 % im BVG-Obligatorium). Ein Einkauf von CHF 50’000 ergibt bei 6,8 % eine lebenslange Rentenerhöhung von CHF 3’400 pro Jahr.

Gilt die 20 %-Limite für Zuziehende aus der EU gleich wie für Nicht-EU?

Ja, die 20 %-Limite gemäss Art. 60b BVV 2 gilt unabhängig vom Herkunftsland für alle Personen, die aus dem Ausland zuziehen und erstmals einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehören. Nach 5 Jahren entfällt die Limite — es sei denn, Sie übertragen Vorsorgeguthaben direkt aus einem ausländischen System (dann gilt die Limite nicht).

Kann ich einen Einkauf finanzieren, indem ich Säule-3a-Guthaben in die Pensionskasse übertrage?

Nein, eine direkte Übertragung von Säule-3a-Geldern in die Pensionskasse ist gesetzlich nicht zulässig. Sie können die 3a-Gelder nur bei Pensionierung, WEF, Selbstständigkeit oder Auswanderung beziehen — aber nicht für einen BVG-Einkauf verwenden. Sie müssen den Einkauf mit privaten Mitteln finanzieren.

Fazit: Einkauf in die Pensionskasse — wann lohnt es sich?

Ein freiwilliger BVG-Einkauf ist ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung und Altersvorsorge — aber nur, wenn Sie die Regeln kennen. Prüfen Sie Ihr Einkaufspotenzial auf dem Pensionskassenausweis, vergewissern Sie sich, dass keine WEF-Vorbezüge offen sind, und kontrollieren Sie den Deckungsgrad Ihrer Kasse. Staffeln Sie grössere Einkäufe über mehrere Jahre, um die Steuerprogression optimal zu brechen. Und planen Sie voraus: Die 3-Jahres-Sperrfrist greift bei jedem Kapitalbezug — auch bei WEF und Pensionierung.

Für Expats, die neu in die Schweiz gezogen sind, gilt die 20 %-Limite in den ersten fünf Jahren — nutzen Sie diese Zeit, um das Schweizer Vorsorgesystem kennenzulernen und Ihre Einkaufsstrategie ab Jahr 6 zu planen.

Als FINMA-regulierter Vorsorgeberater unterstütze ich Sie bei der individuellen Planung: Wann ist der optimale Zeitpunkt für einen Einkauf? Wie kombinieren Sie BVG und Säule 3a maximal steuereffizient? Und wie sichern Sie Ihre Altersvorsorge langfristig ab?

Mit freundlichen Grüssen,
Özgün Birelli
Geschäftsführer Sana Choice


Quellen & Datenstand:

  • Allianz Schweiz: Pensionskassen-Einkauf 2026 (Stand: April 2026)
  • PVVS: BVG Reform 2026 — Einkaufsmöglichkeiten (Stand: März 2026)
  • Kanton Bern Steuerverwaltung: TaxInfo Berufliche Vorsorge (Stand: Januar 2026)
  • Kanton Schwyz Steuerverwaltung: Merkblatt BVG (Stand: Januar 2025)
  • Zurich Schweiz: Einkauf in die Pensionskasse — Finanzielle Sicherheit im Alter (Stand: 2026)
  • Art. 79b Abs. 3 BVG — Sperrfrist für Kapitalbezug
  • Art. 60b BVV 2 — Einkaufslimite bei Zuzug aus dem Ausland

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen — lassen Sie sich vor grösseren Einkäufen von einem FINMA-regulierten Vorsorgeberater und/oder Ihrer Steuerbehörde beraten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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