Versicherungen

Kapitalbezug oder Rente bei Pensionierung? — Der Schweizer Vergleich 2026

Kurzfassung · 30 Sek. Lesezeit

Die Wahl zwischen Kapitalbezug und Rentenbezug aus der Pensionskasse zählt zu den folgenreichsten Finanzentscheidungen vor der Pensionierung. Bei CHF 500’000 PK-Guthaben zahlen Sie in Zürich rund CHF 35’000 Kapitalbezugssteuer (einmalig), während die Rente über 20 Jahre mit CHF 80’000–120’000 besteuert wird. Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) wählten 2024 45 % der Neupensionierten den Kapitalbezug, 36 % die Rente und 19 % eine Mischform. Die optimale Strategie hängt von Lebenserwartung, Familiensituation, Steuersatz und Anlagekompetenz ab — die bewährte 60/40-Faustregel kombiniert Sicherheit mit Flexibilität.

CHF 35'000

Kapitalbezugssteuer Zürich

Bei CHF 500'000 PK-Guthaben, einmalig (2026).

45 %

Kapitalbezüger 2024

Anteil steigt seit Jahren — Rente 36 %, Misch 19 %.

14,7 Jahre

Break-even nominal

Bei CHF 500'000 und 5,4 % Umwandlungssatz.

Die Ausgangslage: Eine Entscheidung mit Tragweite

Sie haben während Ihrer Erwerbskarriere fleissig in die Pensionskasse eingezahlt — nun steht ein Guthaben von mehreren hunderttausend Franken zur Verfügung. Die grosse Frage vor der Pensionierung lautet: Kapital, Rente oder eine Kombination? Diese Entscheidung ist unwiderruflich und prägt Ihre finanzielle Situation im Ruhestand massgeblich.

Gemäss der aktuellen Neurentenstatistik 2024 des Bundesamts für Statistik (BFS) wählten 45 % der Neupensionierten den Kapitalbezug, 36 % die Rente und 19 % eine Mischform (Quelle: BFS, 2024). Der Trend zum Kapitalbezug verstärkt sich — vor allem bei sinkenden Umwandlungssätzen und steigendem Bedürfnis nach finanzieller Flexibilität.

Für Expats in der Schweiz — insbesondere aus der türkischen Community — kommen zusätzliche Überlegungen hinzu: mögliche Rückkehr ins Heimatland, Vererbung des Kapitals an Angehörige im Ausland oder unterschiedliche Lebenserwartungs-Szenarien. Dieser Artikel zeigt Ihnen die steuerlichen, finanziellen und persönlichen Faktoren, die Ihre Entscheidung prägen sollten.

Rentenbezug: Sicherheit und Planbarkeit bis ans Lebensende

Die Pensionskassenrente ist die klassische, sichere Variante. Sie erhalten jeden Monat eine gleichbleibende Auszahlung bis an Ihr Lebensende. Die Höhe der Rente wird durch den Umwandlungssatz bestimmt, der 2026 für den obligatorischen BVG-Teil bei 6,8 % liegt (Quelle: BSV, 2026).

Rechenbeispiel: Bei einem PK-Guthaben von CHF 500’000 und einem Umwandlungssatz von 5,4 % (viele Kassen wenden im überobligatorischen Teil tiefere Sätze an) ergibt sich:

  • Jahresrente: CHF 27’000 (CHF 2’250 pro Monat)
  • Lebenslange Garantie: Zahlung bis zum Tod
  • Hinterbliebenenrente: 60 % für den Ehepartner, 20 % für Kinder (bis 18 bzw. 25 Jahre in Ausbildung)

Vorteile des Rentenbezugs

  • Planungssicherheit: Monatliches Einkommen garantiert, keine Sorge um Kapitalverzehr
  • Kein Anlagerisiko: Die Pensionskasse trägt das Risiko, Sie müssen sich nicht um Anlagestrategie kümmern
  • Hinterbliebenenabsicherung: Ehepartner erhält 60 % Witwer-/Witwenrente
  • Keine Vermögensverwaltung: Kein Bedarf an Finanz-Know-how oder Beratung

Nachteile des Rentenbezugs

  • Steuerliche Belastung: Rente wird jedes Jahr voll als Einkommen versteuert — bei CHF 27’000 Rente summiert sich die Steuerlast über 20 Jahre auf CHF 80’000–120’000 (Quelle: Convit, 2026)
  • Keine Vererbung: Nicht verbrauchtes Kapital fällt nach dem Tod (bei volljährigen Kindern) an die Pensionskasse zurück — bei frühem Tod verliert die Familie das Guthaben
  • Keine Flexibilität: Kein Zugriff auf das Kapital für grosse Ausgaben (Reisen, Renovationen, Unterstützung der Kinder)
  • Inflationsrisiko: Viele Pensionskassen passen Renten nicht oder nur sporadisch der Teuerung an

⚠️ Achtung für Expats

Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und in ein Nicht-EU/EFTA-Land ziehen, wird die Pensionskassenrente in der Regel weiterhin in der Schweiz besteuert (Quellensteuer). Prüfen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen Ihres Ziellandes — die Schweiz hat z. B. mit der Türkei ein Abkommen, das Doppelbesteuerung vermeidet.

Kapitalbezug: Flexibilität und Eigenverantwortung

Beim Kapitalbezug lassen Sie sich das gesamte oder einen Teil des PK-Guthabens auf einmal auszahlen. Mindestens 25 % des obligatorischen BVG-Teils können Sie laut Gesetz beziehen — viele Pensionskassen erlauben bis zu 100 % (Quelle: Raiffeisen, 2026).

Besteuerung des Kapitalbezugs

Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Sondersatz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer). Die Höhe variiert stark nach Kanton und Wohnort:

KantonSteuer bei CHF 500’000 (ledig, ohne Kirchensteuer)Steuer bei CHF 1 Mio.
Appenzell InnerrhodenCHF 25’703CHF 53’400
ZugCHF 18’000CHF 58’000
ZürichCHF 35’000CHF 111’600
SchwyzCHF 18’000CHF 60’000
Appenzell AusserrhodenCHF 49’545CHF 105’000

(Quelle: Taxware 2025/2026, ESTV)

Wichtig: Die Steuer richtet sich nach dem Wohnort im Jahr der Auszahlung. Ein Umzug in einen steuergünstigen Kanton (z. B. Zug, Schwyz) muss aber nachhaltig und echt sein — die Steuerbehörden prüfen den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Scheinsitze werden rückwirkend am alten Wohnort besteuert (Quelle: Schwiizerfranke, 2026).

Vorteile des Kapitalbezugs

  • Steuerliche Attraktivität: Einmalige Besteuerung zu 3–12 % (je nach Kanton), deutlich tiefer als laufende Einkommenssteuer
  • Flexibilität: Freier Zugriff auf das Kapital für Anschaffungen, Reisen, Unterstützung der Familie
  • Vererbung: Nicht verbrauchtes Kapital geht vollständig an Erben (Kinder, Konkubinatspartner gemäss Begünstigungsordnung)
  • Renditechance: Mit eigener Anlagestrategie (z. B. ETF-Portfolio mit 3–4 % Rendite) kann das Kapital länger reichen oder sogar wachsen

Nachteile des Kapitalbezugs

  • Eigenverantwortung: Sie tragen das Anlagerisiko und müssen das Kapital selbst verwalten — Fehlentscheidungen können teuer werden
  • Unsicherheit über Kapitaldauer: Wie lange muss das Geld reichen? Niemand kennt die eigene Lebenserwartung
  • Kein Hinterbliebenen-Automatismus: Ohne testamentarische Verfügung oder Begünstigungsordnung können Konkubinatspartner leer ausgehen
  • Vermögenssteuern: Das Kapital unterliegt der Vermögenssteuer (Rente hingegen nicht)

💡 Faustregel Kapitalbezug

Kapitalbezug lohnt sich besonders, wenn Sie: (1) unter 80 Jahre alt werden (Break-even liegt bei 80–87 Jahren), (2) Eigenanlagen mit 3+ % Rendite zutrauen oder (3) Familie/Partner maximal absichern möchten (Vererbung).

Break-even-Alter: Wann lohnt sich was?

Die zentrale Frage lautet: Ab welchem Alter übersteigt die kumulierte Rentenzahlung das ausgezahlte Kapital?

Rechenbeispiel (CHF 500’000 PK-Guthaben, Umwandlungssatz 5,4 %):

  • Jahresrente: CHF 27’000
  • Kapitalbezugssteuer (Zürich): CHF 35’000 → verbleibendes Kapital CHF 465’000

Break-even ohne Eigenanlage (nominal): Nach 17,2 Jahren (Alter 82) haben Sie CHF 465’000 in Rentenform zurückerhalten.

Break-even mit 3 % Eigenanlage: Verschiebt sich auf 18–22 Jahre (Alter 83–87) (Quelle: Convit, 2026).

Schweizer Lebenserwartung (2024):

  • Männer: 81 Jahre
  • Frauen: 85 Jahre

81 Jahre

Lebenserwartung Männer

Schweizer Durchschnitt 2024 (BFS).

85 Jahre

Lebenserwartung Frauen

Kapital-Vorteil bis Alter 83–87.

Fazit: Wenn Sie eine durchschnittliche Lebenserwartung erwarten und das Kapital selbst anlegen (ETF, diversifiziertes Portfolio), bleibt der Kapitalbezug finanziell oft attraktiver. Bei überdurchschnittlich langer Lebenserwartung (85+) gewinnt die Rente.

Die Mischstrategie: 60/40 als bewährte Lösung

Viele Pensionierte wählen eine Kombination aus Rente und Kapital — und das aus gutem Grund. Die 60/40-Faustregel hat sich in der Praxis etabliert:

60 % Rente + 40 % Kapital

  • Die Rente deckt zusammen mit der AHV die Fixkosten (Miete, Krankenkasse, Lebensmittel)
  • Das Kapital schafft Flexibilität für Reisen, Renovationen, Unterstützung der Kinder oder Vererbung

Rechenbeispiel (CHF 500’000 PK-Guthaben):

  • Kapitalbezug: CHF 200’000 (nach Steuern ca. CHF 185’000)
  • Rente aus CHF 300’000: ca. CHF 1’350/Monat (CHF 16’200/Jahr bei 5,4 % UWS)
  • AHV-Maximalrente (2026): CHF 2’520/Monat (ledig) oder CHF 3’780 (verheiratet)

Gesamteinkommen:

  • AHV + PK-Rente: CHF 3’870/Monat (ledig) → deckt Grundbedarf
  • Kapital: CHF 185’000 für Extras und Notfälle

Mischstrategie-Vorteil

Sie kombinieren das Beste aus beiden Welten: Sicherheit durch garantierte Rente + Flexibilität durch Kapital + Vererbung möglich + niedrigere Steuerbelastung als bei 100 % Rente.

Variante für Ehepaare

Ehepaare mit Altersdifferenz ab 5 Jahren können auch personenbezogen optimieren:

  • Jüngerer Partner: Rente (längere Lebenserwartung)
  • Älterer Partner: Kapital (Vererbung bei früherem Tod gesichert)

Steueroptimierung: So sparen Sie Tausende Franken

Die Besteuerung ist ein zentraler Faktor bei der Entscheidung. Hier die wichtigsten Optimierungshebel:

Gestaffelter Bezug

Problem: Kapitalbezüge unterliegen der Progression — je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz (nicht proportional, sondern überproportional).

Lösung: Beziehen Sie PK-Kapital und Säule-3a-Gelder in verschiedenen Kalenderjahren. Die Steuerbehörden rechnen jeden Bezug separat ab.

Beispiel:

  • 2026: PK-Kapital CHF 300’000 → Steuer Zürich ca. CHF 21’000
  • 2027: Säule 3a CHF 200’000 → Steuer Zürich ca. CHF 14’000
  • Total: CHF 35’000

Ungünstig (alles 2026): CHF 500’000 → Steuer CHF 35’000 (gleich wie oben, aber weniger Flexibilität).

Bei grösseren Beträgen (CHF 700’000+) kann die Staffelung CHF 10’000–20’000 sparen (Quelle: Schwiizerfranke, 2026).

Teilpensionierung nutzen

Wenn Sie Ihr Pensum schrittweise reduzieren (z. B. 80 % → 50 % → 0 %), können Sie bei jedem Schritt einen Teil des PK-Kapitals beziehen — jeder Bezug wird separat besteuert.

Wohnsitzwechsel prüfen

Die Kapitalbezugssteuer variiert extrem nach Kanton (CHF 25’703 in Appenzell Innerrhoden vs. CHF 49’545 in Appenzell Ausserrhoden bei CHF 500’000). Ein echter, nachhaltiger Wohnsitzwechsel vor der Pensionierung kann Zehntausende sparen — aber nur bei echtem Lebensmittelpunkt (Mietvertrag, Versicherungen, Nachbarn als Zeugen) (Quelle: ESTV, 2026).

3-Jahres-Sperrfrist beachten

Wenn Sie freiwillig in die Pensionskasse eingekauft haben (BVG-Einkauf), dürfen Sie innerhalb von 3 Jahren kein Kapital beziehen — sonst müssen Sie die gesparten Steuern nachzahlen (Quelle: Baloise, 2026). Ausnahme: Einkäufe nach Scheidung haben nur 1 Jahr Sperrfrist.

⚠️ Vorsicht: Kirchensteuer

Unsere Zahlen zeigen Steuern ohne Kirchensteuer. Je nach Kanton und Konfession kommen 5–15 % zusätzlich dazu. Ein Kirchenaustritt vor dem Kapitalbezug spart diesen Betrag — eine persönliche Entscheidung, keine steuerliche Empfehlung.

Entscheidungsfaktoren: Checkliste für Ihre Situation

Die optimale Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Beantworten Sie diese Fragen:

FaktorRente spricht dafür, wenn…Kapital spricht dafür, wenn…
LebenserwartungSie überdurchschnittlich gesund sind, Familie langlebig ist (85+ Jahre)Gesundheitliche Risiken bestehen oder Familienhistorie auf kürzeres Leben hindeutet (< 80 Jahre)
FamiliensituationKeine Kinder oder volljährige Kinder, Ehepartner gut versorgt durch WitwenrenteJunge Kinder, Konkubinatspartner, maximale Absicherung der Familie gewünscht
AnlagekompetenzWenig Interesse an Vermögensverwaltung, Sicherheit wichtiger als RenditeFinanz-Know-how vorhanden oder Bereitschaft für professionelle Anlageberatung
FixkostenAHV + PK-Rente decken Lebenshaltungskosten vollständigZusätzliches Kapital nötig für Hypothek, grosse Anschaffungen oder Unterstützung Angehöriger
RisikoprofilSicherheitsbedürfnis hoch, keine Sorgen um KapitalschwankungenBereitschaft, Anlagerisiko zu tragen für Renditechance
Steuerliche SituationTiefes Einkommen im Ruhestand → geringe Steuer auf RenteHohes sonstiges Einkommen/Vermögen → Kapitalbezug steuerlich deutlich günstiger
Rückkehrpläne (Expats)Bleiben in der Schweiz bis LebensendeMögliche Rückkehr in Heimatland → Kapital flexibler

Spezielle Überlegungen für türkische Expats in der Schweiz

Für türkische Staatsbürger in der Schweiz kommen zusätzliche Faktoren ins Spiel:

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Türkei

Das Abkommen von 2010 regelt, dass Renten aus der schweizerischen Pensionskasse nur in der Schweiz besteuert werden (Quellensteuer), auch wenn Sie in der Türkei wohnen (Quelle: ESTV, Doppelbesteuerungsabkommen CH-TR). Kapitalbezüge werden ebenfalls in der Schweiz besteuert (einmalig).

Praxishinweis: Wenn Sie dauerhaft in die Türkei zurückkehren möchten, ist der Kapitalbezug vor Auswanderung oft steuerlich günstiger — Sie zahlen die reduzierte Kapitalbezugssteuer in der Schweiz (3–12 %) und haben dann freies Kapital in der Türkei. Eine Rente hingegen wird jährlich an der Quelle besteuert, auch aus dem Ausland.

Vererbung

Türkisches Erbrecht unterscheidet sich vom schweizerischen. Wenn Sie Kapital beziehen, können Sie es gemäss Ihrer Wahl (Testament, Erbvertrag) vererben. Bei der Rente hingegen gelten die Pensionskassenreglemente — oft erhalten nur Ehepartner und minderjährige Kinder Leistungen. Konkubinatspartner sind meist ausgeschlossen, ausser die Pensionskasse sieht explizit eine Begünstigung vor.

Familienunterstützung

Viele türkische Familien unterstützen Angehörige in der Türkei finanziell (Eltern, Geschwister). Der Kapitalbezug bietet hierfür deutlich mehr Flexibilität als die Rente. Sie können grössere Beträge überweisen, ohne die laufenden Rentenzahlungen zu gefährden.

Fristen und Anmeldefristen: Jetzt handeln

Wichtig: Die meisten Pensionskassen verlangen eine Anmeldung des Kapitalbezugs bis zu 3 Jahre vor der Pensionierung (Quelle: VZ VermögensZentrum, 2026). Manche Kassen akzeptieren kürzere Fristen (6–12 Monate), aber viele nicht. Prüfen Sie Ihr Pensionskassenreglement sofort.

Wenn Ihre Pensionierung in 2–5 Jahren ansteht:

  1. Pensionskassenreglement anfordern (Kapitalbezugsmöglichkeit, Fristen, Umwandlungssatz)
  2. Vorsorgeausweis prüfen (aktuelles Guthaben, prognostizierte Rente)
  3. Steuerberechnung für Ihren Wohnort (Kapitalbezugssteuer vs. laufende Rentensteuer)
  4. Gesundheits-Check (realistische Lebenserwartung)
  5. Familiensituation klären (Ehepartner, Kinder, Konkubinat, Erben)
  6. Finanzplanung mit FINMA-reguliertem Berater (z. B. Sana Choice — wir erstellen individuelle Vergleichsrechnungen)

💡 Expertentipp

Fordern Sie bei Ihrer Ausgleichskasse eine **kostenlose AHV-Rentenvorausberechnung** an. So wissen Sie genau, mit welcher AHV-Rente Sie rechnen können — Grundlage für die Entscheidung, wie viel PK-Rente Sie benötigen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich nach der Pensionierung noch von Rente zu Kapital wechseln?

Nein. Die Entscheidung ist unwiderruflich. Sobald Sie sich pensionieren lassen und die Rente läuft, können Sie nicht mehr zu Kapital wechseln (und umgekehrt). Deshalb ist eine gründliche Planung 2–3 Jahre vor der Pensionierung so wichtig.

Muss ich mein PK-Kapital in der Schweiz anlegen oder kann ich es ins Ausland transferieren?

Nach dem Kapitalbezug gehört das Geld Ihnen — Sie können es frei verwenden, auch ins Ausland transferieren (z. B. Türkei). Beachten Sie aber Geldwäschereivorschriften (Banken melden grosse Transfers) und mögliche Vermögenssteuern im Zielland.

Was passiert mit meiner PK-Rente, wenn ich in die Türkei zurückkehre?

Die Pensionskasse zahlt die Rente weiterhin aus, auch ins Ausland. Sie wird in der Schweiz an der Quelle besteuert (Quellensteuer gemäss Doppelbesteuerungsabkommen). Achtung: Manche Pensionskassen verlangen höhere Gebühren für Auslandsüberweisungen — klären Sie das vorab.

Kann ich als Konkubinatspartner etwas von der Pensionskasse meines Partners erben?

Bei Rentenbezug: nur wenn das Pensionskassenreglement Konkubinatspartner explizit begünstigt (selten). Bei Kapitalbezug: Ihr Partner kann Sie testamentarisch maximal begünstigen — Sie erben dann das noch vorhandene Kapital. Wichtig: Ohne Testament erben Sie nichts (keine gesetzliche Erbberechtigung bei Konkubinat).

Lohnt sich ein Umzug in einen steuergünstigen Kanton nur für den Kapitalbezug?

Nur wenn der Umzug echt und nachhaltig ist. Die Steuerbehörden prüfen: Mietvertrag/Eigentumsnachweis, Ummeldung bei Gemeinde, Versicherungen, Hausarzt, tatsächliche Präsenz (Nachbarn, Briefkasten). Ein Scheinsitz führt zu rückwirkender Besteuerung am alten Wohnort plus Busse. Bei echtem Umzug können Sie CHF 10’000–25’000 sparen (Differenz Zürich vs. Zug/Schwyz).

Was ist besser: 100 % Kapital oder 100 % Rente?

Es kommt an. 100 % Rente ist besser, wenn: Sie sehr lange leben (85+), keine Anlagekompetenz haben, Sicherheit höchste Priorität hat. 100 % Kapital ist besser, wenn: Sie Familie maximal absichern wollen, gesundheitliche Risiken bestehen, Anlagekompetenz vorhanden ist. Die Mischform 60/40 ist für die meisten die optimale Balance.

Kann ich mein PK-Kapital auch in Raten beziehen?

Nur bei Teilpensionierung (schrittweise Reduktion des Arbeitspensums). Bei jedem Pensionierungsschritt können Sie einen Teil beziehen. Ein gestaffelter Bezug des gesamten Kapitals ohne Teilpensionierung ist nicht möglich — ausser Sie übertragen das Guthaben auf Freizügigkeitskonten (bei Stellenwechsel vor Pensionierung).

Fazit: Individuelle Planung schlägt pauschale Empfehlungen

Die Entscheidung Kapitalbezug oder Rente ist eine der wichtigsten Weichenstellungen vor der Pensionierung. Es gibt keine Universallösung — die optimale Wahl hängt von Ihrer Lebenserwartung, Familiensituation, Steuersituation, Anlagekompetenz und persönlichen Zielen ab.

Die Kernerkenntnis aus den aktuellen Daten (2026):

  • Kapitalbezug ist steuerlich oft günstiger (einmalige Steuer 3–12 % vs. laufende Einkommenssteuer 15–25 %)
  • Rente bietet Sicherheit bis ans Lebensende und eignet sich bei überdurchschnittlich langer Lebenserwartung (85+)
  • Mischstrategie 60/40 kombiniert das Beste aus beiden Welten: Sicherheit durch Rente + Flexibilität durch Kapital

Für türkische Expats in der Schweiz:

  • Kapitalbezug vor Rückkehr in die Türkei ist oft steuerlich günstiger (einmalige CH-Besteuerung statt jährliche Quellensteuer)
  • Vererbung an Familie/Konkubinat ist mit Kapital deutlich einfacher
  • Familienunterstützung (Angehörige in der Türkei) ist mit Kapital flexibler

Handlungsempfehlung: Beginnen Sie die Planung 2–3 Jahre vor der Pensionierung. Fordern Sie bei Ihrer Pensionskasse das Reglement an, berechnen Sie die Steuerfolgen für Ihren Wohnort und lassen Sie sich von einem FINMA-regulierten Finanzberater eine individuelle Vergleichsrechnung erstellen.

Als FINMA-lizenzierte Finanzberatung unterstützt Sana Choice türkischsprachige und deutschsprachige Expats in der Schweiz bei allen Vorsorgefragen — von der Pensionskassen-Optimierung über Steuerplanung bis zur Nachlassregelung. Wir erstellen für Sie eine massgeschneiderte Analyse mit konkreten CHF-Zahlen für Ihre Situation.

Mit freundlichen Grüssen,
Özgün Birelli, Geschäftsführer Sana Choice
FINMA-Lizenz 01’203’850 | kontakt@sanachoice.ch | +41 56 470 96 00


Quellen & Datenstand:

  • Bundesamt für Statistik (BFS): Neurentenstatistik 2024
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Steuerbelastungsvergleich Kapitalbezug vs. Rente, Mai 2026
  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): BVG-Kennzahlen 2026
  • VZ VermögensZentrum: Studie Kapitalbezug vs. Rente, 2026
  • Convit: BVG-Reform und Umwandlungssätze, 2026
  • Taxware 2025/2026: Kantonale Kapitalbezugssteuern
  • Schwiizerfranke: Kapitalbezugssteuer-Vergleich 26 Kantone, April 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung dar. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir eine professionelle Beratung durch einen FINMA-regulierten Finanzberater.

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