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Säule 3a Nachzahlungen 2026: 10-Jahres-Lücken schliessen und Steuern sparen

Kurzfassung · 30 Sek. Lesezeit

Ab 2026 dürfen Erwerbstätige in der Schweiz verpasste Säule-3a-Einzahlungen bis zu 10 Jahre rückwirkend nachholen — erstmals für Lücken aus 2025. Voraussetzung: AHV-pflichtiges Einkommen, keine Rentenbezüge und der aktuelle Jahresbeitrag muss zuerst voll eingezahlt sein. Wer beispielsweise 2020–2024 jährlich CHF 3’000 weniger einzahlte, kann CHF 15’000 nachzahlen und bis zu CHF 5’000 Steuern sparen — je nach Kanton und Grenzsteuersatz. Die Nachzahlung läuft über herkömmliche 3a-Konten oder -Wertschriftenlösungen, eine separate Lückenabrechnung ist nicht nötig.

10 Jahre

Rückwirkende Nachzahlung

Lücken ab 2025 können bis 2035 geschlossen werden.

CHF 7'258

Maximalbetrag 2026

Pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse.

Bis CHF 5'200

Steuerersparnis möglich

Bei CHF 15'000 Nachzahlung und 35 % Grenzsteuersatz.

Was ändert sich 2026 bei der Säule 3a?

Seit dem 1. Januar 2026 können Sie verpasste Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachholen — und zwar für bis zu 10 Jahre. Das ist eine der grössten Neuerungen in der privaten Vorsorge seit Einführung der 3. Säule und bietet besonders für Berufseinsteiger, Wiedereinsteigerinnen nach Elternzeit, Teilzeitbeschäftigte und Personen mit unregelmässigem Einkommen eine zweite Chance.

Bisher galt: Wer den jährlichen Maximalbetrag nicht einzahlte, verlor diesen Vorsorgespielraum unwiderruflich. Ab 2026 ist das anders. Die erste Nachzahlung betrifft Lücken aus dem Jahr 2025. Jedes weitere Jahr kommt ein neues Nachzahljahr hinzu — bis maximal 10 Jahre zurück.

Für wen gilt die neue Regelung?

Nachzahlungen sind möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz
  • Noch keine Rentenbezüge (AHV oder Pensionskasse)
  • Aktueller Jahresbeitrag vollständig eingezahlt: Sie müssen erst den Maximalbetrag des laufenden Jahres einzahlen, bevor Sie frühere Lücken schliessen dürfen

Das bedeutet: Selbst wer in früheren Jahren nichts einzahlte, kann heute nachholen — sofern das Erwerbseinkommen und die Liquidität vorhanden sind.

💡 Wichtig für Expats

Auch wer zeitweise im Ausland arbeitete und deshalb Lücken hat, kann nach Rückkehr in die Schweiz Nachzahlungen leisten — solange in den betreffenden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen bestand.

Wie hoch sind die Maximalbeträge 2026?

Die Maximalbeträge für 2026 bleiben gegenüber 2025 unverändert:

VersicherungsstatusMaximalbetrag 2026
Angestellte mit PensionskasseCHF 7’258
Selbständige ohne Pensionskasse20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36’288

Diese Limiten gelten pro Jahr — auch rückwirkend. Wer beispielsweise 2020 nur CHF 3’000 statt CHF 7’056 (Maximalbetrag 2020) einzahlte, kann heute die Differenz von CHF 4’056 nachholen.

Wie funktioniert die Nachzahlung konkret?

Die Nachzahlung läuft einfach über Ihr bestehendes 3a-Konto oder Ihre 3a-Wertschriftenlösung. Sie müssen keine separate Lückenabrechnung führen. Ihr Anbieter (Bank oder Versicherung) übermittelt die Nachzahlungen ans Steueramt, wo sie automatisch Ihrem Vorsorgekapital zugeordnet werden.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Individuelles Konto (IK) bei der AHV anfordern: Prüfen Sie, in welchen Jahren Sie weniger als den Maximalbetrag einzahlten.
  2. Aktuelles Jahr zuerst: Zahlen Sie CHF 7’258 (oder CHF 36’288 für Selbständige) für 2026 ein.
  3. Lücken berechnen: Ermitteln Sie, wie viel Sie in den Jahren 2025, 2024, 2023 usw. weniger einzahlten.
  4. Nachzahlung tätigen: Überweisen Sie den Nachzahlbetrag auf Ihr 3a-Konto — mit Vermerk “Nachzahlung [Jahr]”.
  5. Steuerabzug geltend machen: In der Steuererklärung tragen Sie Nachzahlungen separat ein (Rubrik “Einkäufe Säule 3a”).

⚠️ Reihenfolge beachten

Sie dürfen erst nachzahlen, nachdem Sie den Maximalbetrag des laufenden Jahres voll eingezahlt haben. Überweisen Sie zuerst CHF 7'258 für 2026 — danach folgen die Nachzahlungen für frühere Jahre.

Steuerersparnis: Wie viel bringt die Nachzahlung?

Nachzahlungen sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar — genau wie reguläre 3a-Einzahlungen. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab (Bund, Kanton, Gemeinde, Kirchensteuer).

Rechenbeispiele: Nachzahlung und Steuerersparnis

CHF 1'850

Szenario 1: Kleine Lücke

Nachzahlung CHF 5'000, Grenzsteuersatz 37 % (Zürich, Single, CHF 90'000 Einkommen).

CHF 4'200

Szenario 2: Mittlere Lücke

Nachzahlung CHF 15'000, Grenzsteuersatz 28 % (Luzern, Ehepaar, CHF 130'000).

CHF 10'500

Szenario 3: Grosse Lücke

Nachzahlung CHF 30'000, Grenzsteuersatz 35 % (Basel, Single, CHF 120'000).

Wichtig: Die Steuerersparnis erhalten Sie nicht sofort, sondern erst mit der nächsten Steuerveranlagung. Planen Sie also Liquidität ein.

BruttolohnKantonGrenzsteuersatz (ca.)NachzahlungSteuerersparnis
CHF 80’000Zürich35 %CHF 7’258CHF 2’540
CHF 100’000Aargau28 %CHF 14’516CHF 4’065
CHF 130’000Bern33 %CHF 21’774CHF 7’185

Die Grenzsteuersätze variieren stark nach Kanton, Gemeinde und Familienstand. Nutzen Sie den Steuerrechner Ihres Kantons für präzise Berechnungen.

Für wen lohnt sich die Nachzahlung besonders?

Die neue Regelung ist ideal für:

1. Berufseinsteiger und Wiedereinsteigerinnen

Wer nach Studium, Auslandsaufenthalt oder Elternpause wenig verdiente, zahlte oft nichts oder nur kleine Beträge in die Säule 3a ein. Diese Lücken können Sie jetzt nachholen — sobald Ihr Einkommen höher ist.

Beispiel: Eine Ärztin verdiente während der Assistenzzeit (2020–2023) CHF 75’000 und zahlte jährlich nur CHF 2’000 in die 3a ein. Ab 2024 verdient sie CHF 130’000. Sie kann heute CHF 5’258 × 4 Jahre = CHF 21’032 nachzahlen und rund CHF 7’000 Steuern sparen.

2. Teilzeitbeschäftigte

Viele Teilzeitarbeitende schöpfen den 3a-Maximalbetrag nicht aus, weil das Einkommen knapp ist. Wer später das Pensum erhöht, kann frühere Jahre nachholen.

3. Selbständige mit schwankenden Einkommen

Gründer und Freelancer haben oft Jahre mit niedrigem oder negativem Einkommen. Sobald das Geschäft läuft, können sie Lücken schliessen — und so die Steuerprogression glätten.

4. Türkische Expats in der Schweiz

Wer aus der Türkei in die Schweiz kam und erst nach einigen Jahren ein stabiles Einkommen erreichte, hat oft grosse 3a-Lücken. Die Nachzahlungsoption ist eine Chance, verlorene Vorsorge- und Steuerjahre zurückzuholen.

Tipp für Expats

Prüfen Sie Ihr AHV-Konto: Lücken entstehen oft durch Wechsel zwischen Ausland und Schweiz, unbezahlte Praktika oder Übergangszeiten. Nachzahlungen schliessen nicht nur Steuerlücken, sondern stärken auch Ihre Altersvorsorge.

Was passiert mit dem nachgezahlten Kapital?

Nachgezahlte Beträge werden wie reguläre 3a-Einzahlungen behandelt:

  • Zinsen / Rendite: Sie profitieren von Vorzugszinsen (bei 3a-Konten) oder Wertschriftenrenditen (bei 3a-Fondslösungen) ab dem Zeitpunkt der Nachzahlung — nicht rückwirkend für vergangene Jahre.
  • Sperrfrist: Das Kapital bleibt bis 5 Jahre vor AHV-Alter gesperrt (frühester Bezug: Selbständigkeit, Wohneigentum, Auswanderung).
  • Besteuerung bei Bezug: Nachzahlungen erhöhen Ihr 3a-Kapital. Bei Auszahlung wird das gesamte Guthaben zu einem reduzierten Satz besteuert.

Sollte ich nachzahlen oder aktuell mehr investieren?

Das hängt von Ihrer Liquidität und Steuersituation ab:

  • Hoher Grenzsteuersatz (> 30 %): Nachzahlung lohnt sich fast immer, weil Sie sofort Steuern sparen.
  • Liquidität knapp: Priorisieren Sie den aktuellen Jahresbeitrag (CHF 7’258 für 2026). Nachzahlungen können Sie später tätigen — bis zu 10 Jahre lang.
  • Mehrere 3a-Konten: Verteilen Sie Nachzahlungen auf mehrere 3a-Konten, um bei Bezug die Steuerprogression zu brechen (gestaffelte Bezüge in verschiedenen Jahren).

Kombinieren Sie Nachzahlungen mit BVG-Einkauf

Wer sowohl 3a-Lücken als auch BVG-Einkaufspotenzial hat, sollte strategisch vorgehen:

  1. 3a-Nachzahlung zuerst, wenn Sie in den nächsten 3 Jahren eine Kapitalauszahlung planen (z. B. Hauskauf, Auswanderung). BVG-Einkäufe sind 3 Jahre gesperrt — 3a-Nachzahlungen nicht.
  2. BVG-Einkauf zuerst, wenn Sie langfristig auf Rentenbezug setzen und hohe Steuerersparnis in den nächsten Jahren benötigen (BVG-Einkäufe sind oft höher als 3a-Nachzahlungen).

💡 Strategie für 50+-Jährige

Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte 3a-Nachzahlungen mit BVG-Einkäufen und gestaffelten Kapitalbezügen kombinieren. So senken Sie die Steuerlast bei Auszahlung und maximieren Ihre Altersvorsorge.

Stolpersteine und Ausnahmen

1. Keine Nachzahlungen nach Rentenbezug

Sobald Sie AHV- oder Pensionskassenrente beziehen, endet die 3a-Berechtigung. Nachzahlungen sind dann nicht mehr möglich — auch nicht für Jahre vor der Pensionierung.

2. Maximalbetrag gilt rückwirkend

Sie dürfen nur so viel nachzahlen, wie damals maximal erlaubt war. Die Beträge ändern sich jährlich. Beispiel:

  • 2020: CHF 6’826 (mit PK) / CHF 34’128 (ohne PK)
  • 2023: CHF 7’056 / CHF 35’280
  • 2026: CHF 7’258 / CHF 36’288

3. Keine doppelte Steuervergünstigung

Wer bereits den vollen Betrag einzahlte, kann diesen nicht erneut einzahlen. Prüfen Sie Ihre Steuerunterlagen der letzten 10 Jahre.

4. Liquidität einplanen

Nachzahlungen summieren sich schnell auf CHF 20’000–40’000. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Beträge verfügbar haben — idealerweise aus Bonuszahlungen, Erbschaften oder aufgelösten Sparkonten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Lücken aus Jahren vor 2025 nachholen?

Nein. Die erste Nachzahlung betrifft das Jahr 2025. Ab 2027 können Sie auch Lücken aus 2026 schliessen, ab 2028 aus 2027 usw. — bis maximal 10 Jahre zurück.

Muss ich Nachzahlungen in einem Betrag leisten?

Nein. Sie können Nachzahlungen über mehrere Jahre verteilen — z. B. 2026 CHF 5’000, 2027 weitere CHF 5’000. Die 10-Jahres-Frist läuft ab dem jeweiligen Lückenjahr.

Kann ich Nachzahlungen auf mehrere 3a-Konten verteilen?

Ja. Sie dürfen mehrere 3a-Konten führen (Banken, Versicherungen) und Nachzahlungen beliebig verteilen — solange die Gesamtsumme die Maximalbeträge nicht übersteigt.

Was passiert, wenn ich zu viel nachzahle?

Die Bank oder Versicherung weist überzählige Beträge zurück. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren 3a-Anbieter vor der Überweisung.

Kann ich Nachzahlungen wieder zurückziehen?

Nein. Wie reguläre 3a-Einzahlungen sind Nachzahlungen bis zum Vorbezugszeitpunkt (frühestens 5 Jahre vor AHV-Alter) gesperrt — ausser für Wohneigentum, Selbständigkeit oder Auswanderung.

Gilt die Nachzahlungsregel auch für Säule 3b?

Nein. Die Nachzahlung betrifft nur die gebundene Vorsorge (Säule 3a). Freie Vorsorge (3b) hat keine Maximalbeträge und keine Nachzahlungsregeln.

Wie weise ich Nachzahlungen in der Steuererklärung nach?

Ihr 3a-Anbieter stellt Ihnen eine Bescheinigung aus. Tragen Sie Nachzahlungen in der Rubrik “Einkäufe Säule 3a” ein — getrennt vom aktuellen Jahresbeitrag.

So planen Sie Ihre Nachzahlung richtig

  1. AHV-Auszug anfordern (online bei www.ahv-iv.ch oder bei Ihrer Ausgleichskasse)
  2. 3a-Lücken ermitteln: Vergleichen Sie Ihre Einzahlungen mit den Maximalbeträgen der letzten Jahre
  3. Liquidität prüfen: Können Sie CHF 7’258 (aktuelles Jahr) + Nachzahlung aufbringen?
  4. Steuerersparnis berechnen: Nutzen Sie einen Steuerrechner oder fragen Sie Ihren Treuhänder
  5. Mehrere 3a-Konten eröffnen: Verteilen Sie Nachzahlungen auf 2–3 Konten für spätere gestaffelte Bezüge
  6. Zuerst aktuelles Jahr einzahlen: CHF 7’258 für 2026 — dann folgen die Nachzahlungen
  7. Steuerabzug in Steuererklärung 2026 geltend machen: Dokumentation aufbewahren

Die Nachzahlungsoption ist eine einmalige Chance, verlorene Vorsorge- und Steuerjahre zurückzuholen. Wer sie strategisch nutzt, spart nicht nur Steuern, sondern schliesst auch Vorsorgelücken — besonders wichtig für Expats, Wiedereinsteigerinnen und Selbständige mit schwankenden Einkommen.


Die neue Säule-3a-Nachzahlungsregel ist eine der grössten Vorsorgereformen der letzten Jahre und bietet besonders für die türkische und internationale Expat-Community in der Schweiz eine zweite Chance. Wer frühere Jahre nicht voll ausschöpfte, kann jetzt nachholen — und gleichzeitig Steuern sparen.

Als FINMA-regulierte Finanzberatung unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer 3a-Lücken, der Steueroptimierung und der strategischen Planung von Nachzahlungen in Kombination mit BVG-Einkäufen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung unter 056 470 96 00 oder per WhatsApp unter +41 79 250 66 66.

Mit freundlichen Grüssen,
Özgün Birelli, Geschäftsführer Sana Choice


Quellen & Datenstand:

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Änderungen Vorsorge 2026, publiziert 29. Oktober 2024
  • Swiss Life: “Was sich 2026 in der Schweiz ändert”, Januar 2026
  • Basler Kantonalbank (BKB): Änderungen bei der Vorsorge 2026
  • Helvetia: News zur 2. Säule 2026, Dezember 2025
  • Eigene Berechnungen auf Basis Grenzsteuersätze 2026 (Kanton Zürich, Aargau, Bern)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Die Steuerersparnis hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (Einkommen, Kanton, Familienstand). Konsultieren Sie einen FINMA-zertifizierten Finanzberater oder Steuerexperten für verbindliche Auskünfte. Sana Choice GmbH ist im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen (CHE-400.4.442.528-8) und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (Unternehmen 01’187’068, Eigentümer Özgün Birelli 01’203’850).

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