Versicherungen

Selbständigkeit Schweiz — KVG, BVG und Vorsorge für Unternehmer 2026

Kurzfassung · 30 Sek. Lesezeit

Wer sich in der Schweiz selbständig macht, ist NUR bei AHV/IV/EO und KVG obligatorisch versichert — BVG, Krankentaggeld, Unfallversicherung und IV-Ergänzung sind freiwillig. Das grösste Risiko: 3 Monate Krankheit ohne Krankentaggeld kosten CHF 15’000–25’000 Einkommensausfall. Selbständige ohne Pensionskasse dürfen bis zu CHF 36’288 (2026) in die Säule 3a einzahlen — das Fünffache der normalen Limite. Ein freiwilliger BVG-Anschluss über die Auffangeinrichtung oder einen Verband ermöglicht IV-Zusatzleistungen und steueroptimierte Altersvorsorge.

CHF 36'288

Säule 3a Maximum 2026

Für Selbständige ohne Pensionskasse — 5× mehr als Angestellte.

CHF 15'000+

Risiko ohne Krankentaggeld

Einkommensverlust bei 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit.

5,371–10 %

AHV/IV/EO-Satz

Abhängig vom Nettoeinkommen — Mindestbeitrag CHF 530.

Was ändert sich beim Schritt in die Selbständigkeit?

Viele türkische Unternehmer in der Schweiz — ob Restaurant, Detailhandel, Treuhand oder Handwerk — machen den Sprung aus der Anstellung in die Selbständigkeit. Der erste Schock: Plötzlich ist man für die eigene soziale Absicherung verantwortlich. Während Angestellte automatisch bei AHV, IV, EO, UVG, ALV und BVG versichert sind, fallen bei Selbständigerwerbenden die meisten Versicherungen weg.

Was bleibt obligatorisch:

  • AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung): Beitragssatz 5,371–10 % des Nettoeinkommens, abhängig von der Höhe. Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr. Anmeldung bei einer AHV-Ausgleichskasse innert 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit.
  • KVG (Krankenversicherung): Obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die bisherige Versicherung bleibt bestehen, aber ohne Arbeitgeberbeitrag zahlen Sie neu die volle Prämie selbst.

Was wird freiwillig (aber dringend empfohlen):

  • BVG (Berufliche Vorsorge / 2. Säule)
  • Krankentaggeld (Einkommensschutz bei Krankheit)
  • UVG (Unfallversicherung)
  • Säule 3a (Steueroptimierte Altersvorsorge)

Der grösste Fehler: „Das kommt später.” Wer mit 35 Jahren selbständig wird und erst mit 50 eine Pensionskasse abschliesst, verliert 15 Jahre Sparguthaben — und die Gesundheitsprüfung wird mit jedem Jahr schwieriger.

KVG — Die Krankenversicherung bleibt Pflicht

Die Grundversicherung (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Als Selbständiger ändert sich rechtlich nichts — Sie bleiben bei Ihrer bisherigen Kasse versichert. Aber: Der Arbeitgeber zahlt keinen Anteil mehr. Sie tragen die volle Prämie.

Typisches Szenario:

  • Als Angestellter: Prämie CHF 350 / Monat → Arbeitgeber zahlt oft 50 % → Sie zahlen CHF 175
  • Als Selbständiger: Sie zahlen CHF 350 / Monat (+ Franchise + Selbstbehalt bei Arztbesuchen)

Prämienverbilligung prüfen: Viele Selbständige in der Aufbauphase haben Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn das Einkommen tief ist. Antrag beim kantonalen Steueramt — kann bis zu CHF 4’000 pro Jahr sparen.

⚠️ Achtung bei Franchise-Wahl

Selbständige wählen oft die höchste Franchise (CHF 2'500), um Prämien zu sparen. Das rechnet sich nur, wenn Sie im Jahr weniger als CHF 1'500 Arztkosten haben. Bei chronischen Erkrankungen oder geplanten Eingriffen: Franchise CHF 300 wählen.

Krankentaggeld — Die unterschätzte Lücke

Das grösste Risiko für Selbständige ist nicht die Pensionierung, sondern die Krankheit. Ein 40-jähriger Selbständiger mit CHF 80’000 Nettoeinkommen, der 3 Monate ausfällt:

  • Einkommensverlust: CHF 20’000
  • Laufende Fixkosten: Miete, Krankenkasse, AHV-Beiträge laufen weiter
  • Ersparnis: In der Regel aufgebraucht nach 2–3 Monaten

Lösung: Krankentaggeld-Versicherung. Typische Deckung:

  • Wartezeit: 30 Tage (= Sie tragen die ersten 30 Tage selbst)
  • Leistung: 80 % des versicherten Einkommens
  • Kosten: CHF 100–150 / Monat für CHF 5’000 versichertes Monatseinkommen

Faustregel: Wer keine 6-monatige Barreserve hat, braucht ein Krankentaggeld. Die Kosten sind steuerlich als Sozialabzug abzugsfähig.

💡 Gesundheitsprüfung nicht aufschieben

Krankentaggeld erfordert eine Gesundheitsprüfung. Je früher Sie sich versichern, desto eher werden Vorerkrankungen akzeptiert. Mit 50+ oder bei Diabetes, Rückenproblemen etc. kann die Prämie deutlich höher ausfallen oder die Versicherung lehnt ab.

BVG für Selbständige — Freiwillig, aber sinnvoll

Selbständigerwerbende sind vom BVG-Obligatorium ausgenommen. Aber: Ein freiwilliger Anschluss bringt drei grosse Vorteile:

  1. Steueroptimierung: BVG-Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — im Gegensatz zur Säule 3a mit der Limite von CHF 36’288.
  2. IV-Zusatzschutz: Bei Invalidität zahlt die Pensionskasse zusätzlich zur staatlichen IV eine Invalidenrente. Die IV allein deckt oft nur 60–70 % des bisherigen Einkommens.
  3. Alterskapital: Langfristig baut sich ein BVG-Guthaben auf, das im Alter als Rente oder Kapital bezogen werden kann.

Zwei Wege zum freiwilligen BVG:

OptionAnbieterVorteileNachteile
Auffangeinrichtung BVGStiftung Auffangeinrichtung BVGGesetzliche Mindestleistungen, offen für alle SelbständigenStandardlösung, keine individuellen Pläne
VerbandslösungBerufsverbände (z.B. Schweizerischer Kaderverband, Frauenunternehmen, Handelskammer)Höhere Verzinsung, erweiterte LeistungenVerbandsmitgliedschaft erforderlich, oft Zusatzkosten

Beitragsbeispiel (Selbständiger, CHF 100’000 Nettoeinkommen):

  • Versicherter Lohn (frei wählbar): CHF 80’000
  • Koordinationsabzug: − CHF 25’725
  • Koordinierter Lohn: CHF 54’275
  • Sparsatz 40 J. (10 %): CHF 5’428 / Jahr
  • Risikobeitrag (IV, Tod, ~2 %): CHF 1’086 / Jahr
  • Verwaltungskosten (~1 %): ~ CHF 543 / Jahr
  • Total PK-Beitrag / Jahr: ~ CHF 7’057

→ Voll steuerlich abzugsfähig. Bei 30 % Grenzsteuersatz spart das CHF 2’117 Steuern. Effektive Kosten: CHF 4’940.

CHF 7'057

BVG-Beitrag Beispiel

Selbständiger, CHF 100'000 Einkommen, 40 Jahre alt.

− CHF 2'117

Steuerersparnis

Bei 30 % Grenzsteuersatz — effektive Kosten nur CHF 4'940.

Säule 3a — Das Fünffache der normalen Limite

Selbständige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36’288 (2026) in die Säule 3a einzahlen. Das ist das Fünffache der normalen Limite für Angestellte (CHF 7’258).

Berechnung:

  • Szenario 1 — Einkommen unter der Grenze:
    Nettoerwerbseinkommen: CHF 100’000
    20 % davon: CHF 20’000
    → Maximal möglicher Beitrag: CHF 20’000

  • Szenario 2 — Einkommen über der Grenze:
    Nettoerwerbseinkommen: CHF 200’000
    20 % davon: CHF 40’000
    → Maximal möglicher Beitrag: CHF 36’288 (gesetzliche Obergrenze greift)

Wichtig: Wer freiwillig einer Pensionskasse beitritt, verliert die erhöhte 3a-Limite und darf nur noch CHF 7’258 einzahlen. Deshalb: Entweder BVG + kleine 3a, oder keine Pensionskasse + grosse 3a.

Strategietipp: Bei hohem Einkommen (> CHF 150’000) lohnt sich oft die Kombination aus BVG (für IV-Schutz + Steuerabzug) + Säule 3a (CHF 7’258). Bei mittlerem Einkommen (CHF 60’000–120’000) kann die grosse 3a ohne BVG sinnvoller sein — vor allem, wenn das Geschäft noch in der Aufbauphase ist und Liquidität wichtig ist.

Mehrere 3a-Konten eröffnen

Eröffnen Sie 3–5 Säule-3a-Konten bei verschiedenen Anbietern. Beim Bezug im Alter können Sie dann jedes Konto in einem anderen Steuerjahr beziehen → geringere Steuerprogression. Ab CHF 50'000 pro Konto lohnt sich ein zweites Konto.

IV-Schutz — Die staatliche Invalidenversicherung reicht oft nicht

Alle Selbständigen zahlen obligatorisch in die IV ein (zusammen mit AHV/EO, Beitragssatz 1,4 % des Einkommens). Aber: Die IV-Rente deckt oft nur 60–70 % des bisherigen Einkommens. Maximum 2026: CHF 2’450 / Monat bei vollem Invaliditätsgrad.

Beispiel:

  • Selbständiger mit CHF 8’000 Nettoeinkommen / Monat
  • Bei 100 % Invalidität: IV-Rente ~ CHF 2’200 / Monat
  • Lücke: CHF 5’800 / Monat

Drei Lösungen:

  1. Freiwillige Pensionskasse: Bei Invalidität zahlt die Pensionskasse zusätzlich zur IV eine Invalidenrente (oft 60–70 % des versicherten Lohns).
  2. Private Invaliditätsversicherung: Ergänzt die IV-Rente bis zu einem definierten Einkommen. Kosten: CHF 150–300 / Monat, abhängig von Alter und Beruf.
  3. Krankentaggeld + Sparpolster: Krankentaggeld überbrückt die ersten 2 Jahre, danach greift die IV. Ein Sparpolster von CHF 50’000–100’000 puffert die Lücke.

Faustregel: Wer als Hauptverdiener eine Familie ernährt, sollte mindestens ein Krankentaggeld + freiwilliges BVG (mit IV-Schutz) abschliessen.

Unfallversicherung UVG — Nicht mehr automatisch

Als Angestellter sind Sie automatisch UVG-versichert (Berufs- und Nichtberufsunfälle). Als Selbständiger entfällt das. Zwei Optionen:

  1. Freiwillige UVG-Versicherung: CHF 600–1’200 / Jahr für CHF 5’000 versichertes Monatseinkommen. Deckt Heilungskosten, Taggelder, Invaliditätsleistungen.
  2. KVG + Krankentaggeld: Die KVG-Grundversicherung deckt Unfallkosten nur, wenn Sie NICHT UVG-versichert sind. Wählen Sie bei der Krankenkasse „inkl. Unfall” → etwas höhere Prämie, aber Unfälle sind gedeckt.

Wichtig: Wenn Sie UVG abschliessen, muss die Krankenkasse „exkl. Unfall” versichern — sonst zahlen Sie doppelt.

AHV/IV/EO — Die Pflichtversicherung

Sobald Sie selbständig sind, müssen Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Kasse prüft, ob Ihre Tätigkeit als selbständig anerkannt wird (Kriterien: mehrere Auftraggeber, eigenes Geschäftsrisiko, eigene Infrastruktur).

Beitragssatz (2026):

  • 10 % bei Nettoeinkommen > CHF 59’600
  • Abgestuft 5,371–10 % bei Einkommen CHF 9’900–59’600
  • Mindestbeitrag CHF 530 / Jahr

Wichtig: Die AHV-Beiträge werden auf Basis der Steuerveranlagung berechnet — nicht auf Basis des Umsatzes. Wer im ersten Jahr CHF 200’000 Umsatz, aber nur CHF 40’000 Gewinn hat, zahlt AHV nur auf CHF 40’000.

Akontobeiträge: Im ersten Jahr schätzt die Ausgleichskasse Ihr Einkommen. Sie zahlen quartalsweise Akontobeiträge. Nach der Steuerveranlagung erfolgt die definitive Abrechnung — Rückerstattung oder Nachzahlung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Selbständiger bei meiner bisherigen Krankenkasse bleiben?

Ja. Die KVG-Grundversicherung läuft unverändert weiter. Einzige Änderung: Sie zahlen die volle Prämie selbst, da kein Arbeitgeber mehr die Hälfte übernimmt. Sie können jederzeit die Kasse wechseln (Frist: 30. November für Wechsel per 1. Januar).

Lohnt sich ein freiwilliger BVG-Anschluss bei tiefem Einkommen?

Bei Nettoeinkommen unter CHF 60’000 ist die grosse Säule 3a (bis CHF 36’288) oft flexibler und günstiger. Ein BVG-Anschluss lohnt sich ab CHF 80’000–100’000 Einkommen — vor allem wegen dem IV-Schutz und der unbegrenzten Steuerabzugsmöglichkeit.

Was passiert, wenn ich kein Krankentaggeld habe und 6 Monate krank bin?

Ohne Krankentaggeld erhalten Sie kein Einkommen. Die KVG zahlt nur Arzt- und Spitalkosten, keine Lohnfortzahlung. Bei CHF 6’000 Monatseinkommen bedeutet das CHF 36’000 Verlust. Fixkosten (Miete, Krankenkasse, AHV) laufen weiter — viele Selbständige müssen Ersparnisse aufbrauchen oder Schulden machen.

Kann ich BVG und Säule 3a kombinieren?

Ja, aber: Wer freiwillig einer Pensionskasse beitritt, darf nur noch CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen (nicht CHF 36’288). Die Kombination macht Sinn bei hohem Einkommen (> CHF 150’000), wo die BVG-Beiträge + CHF 7’258 Säule 3a mehr Steuerabzug bringen als nur CHF 36’288 Säule 3a.

Wie melde ich mich bei der AHV-Ausgleichskasse an?

Innert 3 Monaten nach Aufnahme der Selbständigkeit müssen Sie sich bei einer Ausgleichskasse anmelden. Meist wählen Sie die Kasse Ihres Kantons oder eines Berufsverbands. Benötigte Unterlagen: Handelsregisterauszug (falls GmbH/AG), Gewerbebewilligung, Steuererklärung des Vorjahrs. Die Kasse vergibt eine AHV-Nummer für Selbständigerwerbende.

Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a Bank und Versicherung?

Bank: Flexibel, tiefe Kosten, Wertschriften möglich, Kapital jederzeit sichtbar. Versicherung: Kombiniert mit Risikoschutz (Tod, Invalidität), feste Laufzeit, oft höhere Kosten. Für Selbständige ist meist die Bank-Lösung sinnvoller — vor allem bei Wertschriften-3a mit langem Anlagehorizont (historisch 4–6 % Rendite statt 0,5 % Zinskonto).

Muss ich als Selbständiger auch ALV zahlen?

Nein. Selbständigerwerbende sind von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen. Sie zahlen keine ALV-Beiträge und haben im Fall einer Geschäftsaufgabe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ausnahme: Wer vor der Selbständigkeit mindestens 12 Monate angestellt war, kann sich in den ersten Monaten der Selbständigkeit noch anmelden — das Zeitfenster ist aber kurz (3 Monate).

Zusammenfassung — Die 5 wichtigsten Schritte

  1. AHV-Ausgleichskasse: Anmeldung innert 3 Monaten, Akontobeiträge quartalsweise zahlen.
  2. KVG: Bleibt obligatorisch, volle Prämie selbst zahlen, Prämienverbilligung prüfen.
  3. Krankentaggeld: Mindestens 30 Tage Wartefrist, 80 % Deckung, Gesundheitsprüfung früh machen.
  4. BVG oder Säule 3a: Entweder freiwillige Pensionskasse (IV-Schutz + Steuerabzug unbegrenzt) oder grosse Säule 3a (bis CHF 36’288, flexibler).
  5. IV-Lücke schliessen: Freiwilliges BVG mit IV-Zusatz oder private Invaliditätsversicherung, vor allem bei Familien.

Fehler vermeiden: Viele Selbständige verschieben die Vorsorge auf „später”. Mit jedem Jahr wird die Gesundheitsprüfung schwieriger, das Alterskapital kleiner und die IV-Lücke grösser. Die ersten 3 Jahre sind entscheidend — auch wenn das Geschäft noch in der Aufbauphase ist.

Sana Choice berät türkische und deutschsprachige Unternehmer in der Schweiz zu allen Vorsorge- und Versicherungsfragen. Unsere Dienstleistungen sind FINMA-reguliert (Handelsregister CH-400.4.442.528-8). Wir sprechen Türkisch, Deutsch und Englisch und kennen die spezifischen Herausforderungen türkischer Selbständiger in der Schweiz.

Mit freundlichen Grüssen,
Özgün Birelli, Geschäftsführer Sana Choice


Quellen & Datenstand:

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): „Selbständigkeit — Was ist zu beachten?”, aktualisiert 10. Juni 2026
  • Stiftung Auffangeinrichtung BVG: „Berufliche Vorsorge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2026”, Stand März 2026
  • UBS Switzerland: „Säule 3a Maximalbetrag 2026”, Stand 2026
  • Allianz Suisse: „BVG für Selbständige ohne Personal”, Stand 2026
  • Selbständig-Schweiz.ch: „Versicherungen für Selbständige in der Schweiz”, Stand 2026

Alle CHF-Beträge und Prozentsätze beziehen sich auf den Stand Juni 2026. Rechtsgrundlage: BVG, KVG, AHVG, Stand 1. Januar 2026. Dieser Artikel wurde mit redaktioneller Sorgfalt erstellt, ersetzt aber keine individuelle Beratung.

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